Verhaltenskodex in unserer Kirchengemeinde

Wir sind uns bewusst, dass unsere Arbeit mit den Menschen, die uns anvertraut sind oder die uns vertrauen, Nähe erzeugt. Als haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätige sind wir in der Verantwortung, diese Nähe in der nötigen Distanz zu gestalten, die eine professionelle Arbeit erfordert. Um Beziehungen für alle Beteiligten angemessen zu gestalten, haben wir einen Verhaltenskodex formuliert:

Die Arbeit in unseren Kirchengemeinden lebt durch Beziehungen von Menschen miteinander und mit Gott. Unsere Arbeit mit allen Menschen, insbesondere mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen ist getragen von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen. 

Ich, ……………………………………………………………………, verpflichte mich zu folgendem Verhaltenskodex:

  1. Ich trage dazu bei, ein sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld für mir anvertraute Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schaffen und/oder zu erhalten. Diese Haltung pflege ich auch im Umgang mit Kolleg:innen, mir zugeordneten Mitarbeitenden und Vorgesetzten.
     
  2. Ich trage dazu bei, alles zu tun, damit durch meine Tätigkeit keine sexualisierte Gewalt, Vernachlässigung und andere Formen der Gewalt möglich werden.
     
  3. Ich bemühe mich, die individuellen Grenzempfindungen der Menschen um mich herum wahrzunehmen und zu respektieren.
     
  4. Ich bin mir meiner besonderen Verantwortung als Mitarbeiter:in bewusst, gestalte einen verantwortungsvollen Umgang in Bezug auf Nähe und Distanz und missbrauche meine Rolle nicht.
     
  5. Ich beachte das Abstands- und Abstinenzgebot [1] und nutze meine Funktion nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten Menschen.
     
  6. Meine Kommunikation ist respektvoll und wertschätzend, sowohl im direkten Gespräch als auch in der Kommunikation im digitalen Raum.
     
  7. Ich will jedes unangemessene Verhalten anderen gegenüber vermeiden und bin ansprechbar, wenn anderen an meinem Verhalten etwas Unangemessenes auffällt. 
     
  8. Wenn ich eine Grenzüberschreitung im Rahmen meiner Tätigkeit bemerke oder von ihr erfahre, schaue ich nicht weg, sondern wende ich mich an die Ansprechpersonen oder an Fachberatungsstellen und lasse mich beraten. 
     
  9. Ich werde entsprechend dem Interventionsplan meines Trägers vorgehen, wenn ich sexuelle Übergriffe oder strafrechtlich relevante sexualisierte Gewalt wahrnehme. Bei Unsicherheiten wende ich mich an die Ansprechpersonen oder an die Fachberatungsstelle.


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Ort, Datum                        Unterschrift


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Kirchliche Dienststelle / Gremium

Von der MAV des Dekanates München am 24. 11. 23 verabschiedet.
Vom Leitungsgremium des Dekanates München am 28. 11.23.
Vom KV der Kirchengemeinde München-Sophie Scholl am 25.6.2025.
Vom KV der Kirchengemeinde München-Lätare am 25.6.2025.

 

[1] § 3 PrävG Abstands- und Abstinenzgebot; Seelsorge 
(1) Mitarbeitende haben bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben eine angemessene Balance von Nähe und Distanz zu wahren. 
(2) In Seelsorgebeziehungen verbietet sich jede Art von sexuellem Kontakt. 
(3) Vertrauensbeziehungen und Abhängigkeitsverhältnisse dürfen nicht zur Befriedigung eigener oder fremder Bedürfnisse und Interessen genutzt werden; die Ausübung sexualisierter Gewalt ist allen Mitarbeitenden untersagt.